Bis zum Jahr 2001 gab es keine Wahlbezirke bei Kommunalwahlen. Dann wurde das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz geändert.
Bei den letzten beiden Wahlen konnten die Diepholzer nur Kandidaten aus ihrem Wahlbereich wählen. Die Diepholzer Sozialdemokraten wollen jetzt mit einem Antrag dafür sorgen, dass es bei Kommunalwahlen in Diepholz zukünftig wieder möglich ist, dass jeder Bürgern seinen Kandidaten wählen kann, unabhängig davon, wo er wohnt.

„Wir sind erneut bereit, diesen Antrag als gemeinsamen Antrag aller Fraktionen im Rat der Stadt Diepholz zu beschließen,“ erinnerte SPD-Fraktionssprecher Manfred Albers an die gemeinsamen Bemühungen aller Fraktionen während der vergangenen Wahlperiode. Seinerzeit war der Niedersächsische Landtag dem Diepholzer Wunsch nicht gefolgt.

Laut Antrag soll es den Gemeinden des Landes Niedersachsen bis zu einer Zahl von 20.000 Einwohnern künftig freigestellt werden, auf die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung mehrerer Wahlbereiche verzichten zu können. „Wir ersuchen den Niedersächsischen Landtag, das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz entsprechend zu ändern,“ so Albers.

Im Vorfeld und im Nachgang der Kommunalwahlen 2001 und 2006 wurden die Sozialdemokraten in Diepholz immer wieder mit der Frage konfrontiert, warum das Stadtgebiet in verschiedene Wahlbereiche aufgeteilt werden musste. Bei den Bürgern fand die bestehende Gesetzeslage als Erklärung wenig Verständnis. Vielfach wurde die Nichtwahrnehmung des Wahlrechtes zudem damit begründet, dass man nicht die Kandidaten seiner Wahl wählen könne, da diese in einem anderen Wahlbereich antreten würden.

Die allgemein niedrige Wahlbeteiligung sollte nach Auffassung der SPD nicht noch durch gesetzliche Vorschriften verstärkt werden. Für eine Gemeinde in der Größe von Diepholz halten es die Sozialdemokraten für absolut unnötig, auf der Einrichtung mehrerer Wahlbereiche zu beharren. „Das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz sollte hier zumindest eine Öffnung enthalten,“ so Albers abschließend.