Am Donnerstag, dem 05.03.09 um 16 Uhr, berät der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt über den Bebauungsplan Nr. 65 A „Willenberg/Lohne II“. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte den Bebauungsplan aus dem Jahr 2004 im letzten Jahr für nichtig erklärt, da eine Bebauung des Überschwemmungsgebietes an der Lohne als Rechtsverstoß bewertet wurde.

Seit dem 06.März 2007 gilt eine Neufestsetzung des Landkreises Diepholz, wonach die für die Bebauung ins Auge gefassten Flächen nun nicht mehr im Überschwemmungsgebiet liegen. Daher empfiehlt die Verwaltung den kommunalpolitischen Vertretern die Umsetzung dieses Bebauungsplanes. Die SPD wird sich gegen diesen Bebauungsplan aussprechen. Es gibt in Diepholz ausreichend Baugebiete, in denen noch eine Vielzahl von Bauplätzen zur Verfügung stehen. Hausbesitzer, die ihr Haus verkaufen wollen, erleben, dass dieses nicht gelingt oder nur mit hohen Verlusten. Viele Häuser werden nur von einer einzigen älteren Person bewohnt. In so einer Situation ein Baugebiet in ein „ehemaliges“ Überschwemmungsgebiet zu legen, ist schwer nachvollziehbar.

Manfred Albers, Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion hält den eingeschlagenen Weg für falsch: „In den USA geht eine ganze Volkswirtschaft in die Knie wegen der Immobilienkrise und in Diepholz werden immer noch Baugebiete ausgewiesen, die keiner braucht.“ Ein Überangebot an Immobilien führt zur Entwertung aller bestehenden Häuser. Das widerspricht dem Interesse der Diepholzer Bürger. Marta Sickinger, Mitglied im Planungsausschuss (SPD) fordert die Bürger auf: „Gehen Sie am Donnerstag in die Sitzung! Hören Sie sich die Argumente der Verwaltung und der politischen Parteien an. „Diepholz im Dialog“, dieses Motto kann hier mit Leben gefüllt werden. Ich meine, die Lohnewiesen eignen sich besser zur Ausweitung der grünen Lunge von Diepholz, bei deren Gestaltung bereits vorliegende Ideen der Diepholzer umgesetzt werden könnten.“

Nach Kenntnis der SPD hat ein Anwohner der Lohnewiesen eine Normenkontrollklage gegen den Landkreis wegen der Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes beantragt.