Der SPD-Ortsverein Diepholz hat bei der SPD-Bundestagsfraktion kritisch nachgefragt, warum die Bundesregierung einer Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zugestimmt hat, nachdem die ursprüngliche Zeit der notwendigen Umstellung von fünf Jahren erfolglos verstrichen ist. Folgende Fakten muss man kennen, um nachvollziehen zu können, warum der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der SPD einer Fristverlängerung zugestimmt hat:

Im Jahr 2013 hat die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP im Tierschutzgesetz das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration zum 31.12.2018 beschlossen. Diese lange Übergangsfrist sollte genutzt werden, den Landwirten alternative Methoden an die Hand zu geben. Im Dezember 2016 wurden die bis dahin vorhandenen Alternativen (Ebermast, Impfung, Inhalationsnarkose) von der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD als geeignet beurteilt, die bisherige Praxis abzulösen. Doch wurden vom CSU-geführten Landwirtschaftsministerium keine Anstrengungen mehr unternommen, um die Alternativmethoden absolut praxisreif zu machen. Bei der Inhalationsnarkose gibt es ungeklärte Fragen der Anwendersicherheit. Eber, die per Impfung kastriert wurden, werden von weiten Teilen der Schlachtbranche nicht abgenommen. Dies hätte dazu geführt, dass im Ausland kastrierte Tiere direkt an deutsche Mäster geliefert worden wären. In europäischen Nachbarländern wie Dänemark oder Niederlande wird eine vierte Alternativmethode angewendet: Landwirte dürfen nach Sachkundenachweis eine örtliche Betäubung vornehmen und die Ferkel kastrieren. Diesen Weg wollten die deutschen Landwirte - unterstützt von den Großschlachtereien, Teilen des Handels und dem Bauernverband - auch in Deutschland durchsetzen. Aber dieser vierte Weg ist mit dem deutschen Tierschutz- und Arzneimittelgesetz nicht vereinbar, weil er nicht schmerzfrei durchgeführt werden kann. Es gibt keine wissenschaftliche Studie, die das Gegenteil beweist. Diesem Ruf nach einer nachhaltigen Verschlechterung des Tierschutzgesetzes hat die SPD eine Absage erteilt. Dazu kam die Entscheidung des privaten Qualitäts- und Sicherungs-Systems, in dem 95 % der Schweinehalter organsiert sind, Ferkel aus europäischen Nachbarstaaten zur Mast zu akzeptieren, obwohl sie nicht nach den Standards des deutschen Tierschutzgesetzes kastriert worden sind. Damit wurden die deutschen Ferkelerzeuger auch preislich unter Druck gesetzt. Im QS-System sitzen alle an der Wertschöpfungskette beteiligten Kreise wie der Bauernverband, die Schlachtunternehmen und der Einzelhandel. Johannes Röring, CDU-Bundestagsabgeordneter und Landwirtschaftsfunktionär, hat diese Entscheidungen vorangetrieben.

Wie soll es jetzt weitergehen? Die SPD will verhindern, dass die neuerliche Verlängerung um zwei Jahre wieder tatenlos verstreichen und sich die Hoffnung o.g. Interessenvertreter auf die vierte Alternativmethode erfüllt. Deshalb legt die SPD der Bundesregierung einen Handlungskatalog mit sieben Maßnahmen vor, um die betäubungslose Ferkelkastration spätestens in zwei Jahren abzuschaffen. Zwei der sieben Punkte lauten: a) Alle Beteiligten der Wertschöpfungskette werden bis zum Ablauf der Übergangsfrist über einen Runden Tisch eingebunden. B) Dabei soll eine umfassende Nutztierhaltungsstrategie mit allen beteiligten Interessenvertretern erarbeitet und vereinbart werden. Diese Nutztierstrategie muss alle Aspekte des notwendigen Umbaus in der Schweinehaltung umfassen sowie zu rechtssicheren und für die Betriebe auch finanziell akzeptablen Regelungen bis hin zum Förderrecht führen.