Ein Artikel von Manfred Albers.

Die Fällung von gesunden Bäumen stößt zu Recht immer wieder auf Unverständnis und Protest. Das von mir angestrengte Verfahren in Zusammenhang mit der rechtswidrigen Fällung von fünf geschützten Eichen im Bereich Moorhof, hat die Stadt Diepholz erst jetzt, nach eineinhalb Jahren, abgeschlossen. Mich wundert es deshalb nicht, dass auch die Anwohner in Sankt Hülfe auf die Barrikaden gehen. „Wie immer die Rechtslage sein mag, stellt sich die Frage, warum es angesichts aller Klimaschutzbemühungen des Stadtrates in Diepholz immer noch keine Baumschutzsatzung gibt,“ fragt Herr Krec angesichts der jüngst gestoppten Baumfäll-Aktion am Rabbenweg. „Es wird Zeit, dass man sich in Diepholz darüber Gedanken macht“, unterstützt ihn Herr Redetzky.

Nun ist es nicht so, dass das Thema „Baumschutzsatzung“ in der Stadt Diepholz keine Vorgeschichte hat. Bereits in den 80er und 90er Jahren stellte die SPD-Fraktion vor allem auf Initiative des damaligen Umweltausschussvorsitzenden Günther Buschmann (SPD) wiederholt den Antrag, in Diepholz eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Diese Bemühungen scheiterten bislang regelmäßig an CDU und FDP, auch wenn es auf Buschmanns Initiative hin zumindest seit 1992 einen Bürgerwald gibt. Die Versuche, das Thema „Baumschutzsatzung“ zum Erfolg zu führen, scheiterten, weil weite Teile des Rates und der Bevölkerung das Eigentumsrecht höher bewerten als das Gemeinwohl. „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet“, heißt es in Satz 1 Absatz 1 des Artikel 14 Grundgesetz. Für die meisten Bürger ist der Fall damit klar. Den zweiten Absatz „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ nehmen die meisten weder wahr noch ernst.

Unser Gesellschaftssystem und unsere Wirtschaftsweise sind vor allem auch auf Konkurrenz, den Vorteil des Einzelnen und auf Ausbeutung gegründet. Die Gier und der Eigennutz werden auch weiter die Produktivkräfte entfesseln, unseren Konsum befeuern und uns weiter zu Grunde richten.