Im evangelischen Kindergarten Friedrichsstraße gab es bislang die Möglichkeit, auch Schulkinder bis 14 Uhr betreuen zu lassen. Zum neuen Kindergartenjahr 2009/10 wird im ev. Kindergarten Friedrichstraße eine Vormittagsgruppe in eine Ganztagsgruppe umgewandelt, die Kinder bis 17 Uhr betreut.

An der Ganztagsbetreuung können max. 10 Kinder teilnehmen. Das dürfen jedoch keine Schulkinder sein. Schulkinder sollen die Nachmittagsangebote an anderen Grundschulen nutzen, da die Schulkindbetreuung an Kindergärten auslaufen soll. Schulkinder, welche die Betreuung im Kindergarten nach Schulschluss bereits nutzen, sollen nicht gezwungen werden, den Kindergarten zu wechseln und erhalten eine Art Bestandsschutz.

In der Praxis zeigen sich nach einem Bericht im Jugendausschuss mittlerweile Probleme: Eltern dürfen ein die Grundschule an der Hindenburgstraße besuchendes Geschwisterkind nun nicht mehr neu in der Friedrichstraße anmelden. Wenn Bedarf an Betreuung besteht, müsste das Kind, unter Umständen mitten in der Grundschulzeit, auf eine ganz andere Grundschule wechseln, sofern sich nicht eine Lösung mit einer Tagesmutter realisieren lässt. Das andere Geschwisterkind wiederum könnte unter Bestandsschutz in seiner alten Schule und in der Friedrichstraße bleiben. „Gerade für Alleinerziehende wäre das nicht nur logistisch eine Belastung. Der Bericht aus der Praxis bestätigt unsere früheren, kritischen Hinweise“, erklärt Jugendausschussmitglied Ingo Estermann (SPD). „Es zeigt sich, dass die CDU ihre Änderungen am ursprünglichen Beschlussvorschlag nicht zu Ende gedacht hat. Wir plädieren deshalb dafür, dass die Fraktionen nun eine befristete Härtefallregelung für Geschwisterkinder zulassen“, betont der Vorsitzende des Jugendausschusses, Herbert Heidemann (SPD).

„Bei den Betroffenen mag es sich, wie die CDU sagt, „nur“ um Einzelfälle handeln. Aber wenn man helfen kann, sollte man sich dem als familienfreundliche Stadt nicht verschließen“, so Jugendausschussmitglied Patricia Staebener (SPD).