Kommunalwahl 2026: Transparenzbekanntmachung nach der TTPW-VO der EU
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl 2026
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
1. Sponsor der politischen Werbung:
SPD-Ortsverein Diepholz, vertreten durch den Vorsitzenden Torben Kohring, Eßmannskamp 4b, 49356 Diepholz
info@spd-diepholz.de / https://spd-diepholz.de
2. Art der politischen Werbung:
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Flyer, Plakate, Broschüren) im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen.
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung digitaler Wahlkampfmittel (Anzeigen, Social Media) im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen.
3. Anbieter und Herausgeber:
Die in dieser Transparenzbekanntmachung beschriebenen Wahlkampfmittel werden vom SPD-Ortsverein Diepholz bzw. den zuständigen SPD-Gliederungen herausgegeben.
Je nach Maßnahme können externe Dienstleister - insbesondere für Gestaltung und Satz, Druck und Produktion, sowie die Bereitstellung von Plakatflächen - beauftragt werden. Die Verantwortlichkeit für Inhalt und Finanzierung verbleibt beim SPD-Ortsverein Diepholz bzw. den jeweils zuständigen SPD-Gliederungen.
4. Anlass und Zeitraum der Veröffentlichung:
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen und dienen der politischen Information der Wahlberechtigten in der Stadt Diepholz. Geplanter Veröffentlichungszeitraum: Mai bis Oktober 2026.
5. Angaben zur Finanzierung:
Die Finanzierung der politischen Werbung erfolgt ausschließlich aus eigenen Mitteln des SPD Ortsvereins Diepholz. Es fließen keine Mittel von Dritten außerhalb der Partei und keine Zuwendungen aus dem Ausland. Gesamtausgaben für die Kampagne: 13.000 Euro. Zahlende Stelle: SPD Ortsverein Diepholz. Kontrollierende Einrichtung: SPD-Bezirk Hannover, Odeonstr. 15/16, 30159 Hannover.
6. Verarbeitung personenbezogener Daten:
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt.
7. Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.