Aktuelle Verordnungen über Ausbringung von Gülle – eine Chance für Diepholzer Gewässer?
In dem von Fraktion und Vorstand der SPD Diepholz anlässlich ihrer gemeinsamen Klausursitzung am 19. April verabschiedeten AKTIONSPROGRAMM 2013 sind Gewässer und ihre Belastung mit Nährstoffen ein Schwerpunkt.
„Die Ausbringung von Gülle ist dann ökologisch unbedenklich, wenn die Menge der damit in Böden gelangenden Nährstoffe derjenigen entspricht, die den Böden durch die Ernte von Biomasse (z.B. Mais) entzogen wird. Da jedoch die für die massenhafte Fleischproduktion verwendeten Futtermittel zu über 50 % aus anderen Ländern der Welt stammen, verlieren dort die Böden diejenigen Nährstoffe, die bei uns v.a. als Gülle ausgebracht werden. Damit bringen wir mehr als doppelt so viele Nährstoffe in hiesige Böden ein und belasten damit nicht nur diese, sondern auch Gewässer und Atmosphäre“, erklärt Ratsherr Prof. Dr. Winfried Schröder auf der Klausursitzung von Ortsverein und Ratsfraktion der SPD-Diepholz. „Wir EU-Bürger beanspruchen außerhalb Europas Ackerland so groß wie Deutschland - rund 36 Millionen Hektar“, ergänzt Ratsherr Schröder. Seine Ratskollegin Marta Sickinger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit Herbst 2010 die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger des Bundes in Kraft ist und in Niedersachsen zusätzlich seit Juli 2012 die Verordnung über Meldepflichten für Wirtschaftsdünger gilt. Sie berichtete: „Kürzlich war im Diepholzer Kreisblatt zu lesen, dass auch der Landvolkverband daran interessiert sei, nach guter fachlicher Praxis Gülle und Gärreste auszubringen und dass er sich von „schwarzen Schafen“ distanziert. Diese werden leider auch von Diepholzer Bürgern immer wieder beobachtet.“ Deshalb hat die SPD-Fraktion den Tagesordnungspunkt Neue Verbringens- und Meldeverordnungen – eine Chance für Diepholzer Gewässer? für den Umweltausschuss beantragt. „Da die Probleme der Diepholzer Gewässer wesentlich in der Nährstoffüberfrachtung der landwirtschaftlich genutzten Böden begründet sind, soll die Öffentlichkeit erfahren, was die aktuellen Düngeverordnungen bringen“, so die Gewässerökologin Sickinger, „insbesondere unter den Aspekten: Transparenz des Meldewesens, Ausbringungspause in Wintermonaten, flächenbezogene Begrenzung der Stickstoff-Überschüsse, Erfassung und Begrenzung der überregionalen Gülleströme, Umgang mit Gärresten aus Biogasanlagen sowie unabhängige Kontrollen durch Bodenproben.“