Aus dem Stadtrat: Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose
Wir beantragen drei zusätzliche Stellen bei der laufenden Nummer 46 Bauhofarbeiter/in EG 4. Wir wollen damit in der Stadt Diepholz dafür sorgen, dass öffentliche Straßen, Plätze und Grünanlagen sauberer werden und die Aufenthaltqualität in der gesamten Stadt wieder steigt.
Wir wollen mit diesen Stellen aber auch neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose ermöglichen. Über den neuen § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" soll die Stadt Diepholz ihre Verantwortung im Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit neu wahrnehmen. Unsere Anregungen in dieser Richtung sind bei der Stadt Diepholz bislang nicht angekommen. Es wird Zeit, die Themenkreise Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Sauberkeit in der Stadt besser zu verknüpfen.
Gefördert wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zum Tariflohn auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Die Förderung unterscheidet sich von bisherigen Programmen. Die Dauer bis zu fünf Jahren und die Höhe bis zu 100 Prozent sind neu. Alle Arbeitgeber werden einbezogen. Die Kriterien Wettbewerbsneutralität, öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit entfallen.
Auch bei uns ist der Helfermarkt aufnahmefähig. Die Kommunen stehen auch hier besonders in der Verantwortung. Den Jobcentern werden zur Umsetzung bis 2022 vier Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Ferner beantragen wir die Schaffung einer neuen Vollzeitstelle Klimaschutzmanager EG 11. Schon in der letzten Ratssitzung haben wir deutlich gemacht, dass es nicht reichen wird, das Klimaschutzkonzept zur Kenntnis zu nehmen, weil es eben auch nicht reichen wird, den Klimawandel nur zur Kenntnis zu nehmen.
Wir haben uns seinerzeit dagegen ausgesprochen, diese Aufgabe zusätzlich bei der Leitung des Fachdienstes III anzusiedeln, weil Umfang und Intensität hier auch so schon sehr anspruchsvoll sind. „Für die Erreichung der gesetzten Ziele ist ein Klimaschutzmanagement vonnöten“, heißt es auf Seite 120 des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Diepholz.
Seit September hat sich die Lage aus unserer Sicht in zweifacher Hinsicht grundlegend verändert. Frau Becker wird die Stadt Diepholz im kommenden Frühjahr verlassen. Ein neuer Fachdienstleiter-Bauen wird durch die Größe, die Komplexität und die Menge unterschiedlichster Aufgaben in seinem Bereich alle Hände voll zu tun haben. Der Klimaschutz wird zum absoluten Randthema.
Die zweite wesentliche Veränderung liegt in der neuen Kommunalrichtlinie 2019. Sichtbarste Änderung für eine stärker umsetzungsorientierte Förderung ist die Anforderung an die Personalstelle für kommunales Klimaschutzmanagement. Kurz gesagt: Ohne Klimaschutzmanager keine Förderung.