Schrottimmobilien abreißen, Eigentümer mitbeteiligen
Zur Beseitigung von Schrottruinen in der Stadt bzw. in Innenstadtnähe hat Ratherr Ingo Estermann (SPD) einen Antrag auf den Weg gebracht. In diesem heißt es:
Die Stadt Diepholz klärt, wie auf Basis der neuen Novelle des Baugesetzbuchs innenstadtnahe Schrottimmobilien beseitigt bzw. abgerissen werden können. Dazu wird ein Konzept erarbeitet, damit es im Haushalt 2014 abgesichert werden kann.
„In der Nähe der Innenstadt (vor allem Auf dem Esch) aber auch in anderen Stadtgebieten befinden sich Hausruinen, die offenkundig nur noch verfallen und das Stadtbild katastrophal beeinträchtigen“, so Ingo Estermann. Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund nimmt zur Novelle des Baugesetzbuches wie folgt Stellung: „Zurzeit bestehen beim Umgang mit so genannten Schrottimmobilien rechtliche, aber im Ergebnis nicht nachvollziehbare Hemmnisse zur Beseitigung. Auf die aktuell bestehende Planakzessorietät des Rückbaugebots in § 179 Abs. 1 Abs. 1 BauGB soll daher nach der vorgesehenen Neufassung des § 179 BauGB zukünftig mit Recht verzichtet werden. Zudem sind die betroffenen Städte und Gemeinden oftmals finanziell nicht selbst zur Beseitigung in der Lage. Daher besteht eine weitere kommunale Forderung darin, den Eigentümer einer verwahrlosten Immobilie (Missstand) bei einem von der Gemeinde angeordneten Rückbau zur eigenverantwortlichen Kostentragung (Ersatzvornahme etc.) heranzuziehen. Damit würde dem sich aus Art. 14 Abs. 2 S. 1 GG („Eigentum verpflichtet“) ergebenden Prinzip der Sozialpflichtigkeit des Eigentums Rechnung getragen.“
Auf dieser Basis soll auch die Stadt Diepholz prüfen, wie Veränderungen leichter und möglichst schnell erreicht werden können