SPD-Fraktion Diepholz beantragt Änderung der Friedhofssatzung:: Mehr Lebenswirklichkeit und Bürgernähe

Die SPD-Stadtratsfraktion Diepholz hat einen Antrag eingebracht, der eine Änderung der Friedhofssatzung vorsieht. Konkret geht es um eine Anpassung der Regelung, die das Mitbringen von Tieren auf den Friedhof betrifft.
Die aktuelle Formulierung der Friedhofssatzung untersagt das Mitbringen von Hunden - mit Ausnahme von Blindenhunden. Die SPD-Fraktion hält diese Regelung für nicht mehr zeitgemäß und beantragt, den Passus entsprechend anzupassen. Zukünftig soll es erlaubt sein, Hunde mit auf den Friedhof zu nehmen, sofern sie an der Leine geführt werden.
„Die bisherige Regelung ist überzogen und entspricht weder der Lebenswirklichkeit noch den Bedürfnissen vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt“, erklärt Fraktionssprecher Ingo Estermann. Viele Menschen, ihren Hund mit auf den Friedhof nehmen möchten, stehen vor einem unnötigen Dilemma und werden in eine Ordnungswidrigkeit versetzt. „Der Besuch einer Grabstelle und ein Hundespaziergang müssen sich nicht ausschließen,“ so Ratsherr Manfred Albers.
Die SPD-Fraktion verweist darauf, dass die Durchsetzung der bisherigen Regelung für die Stadtverwaltung schwierig sei und häufig auf Unverständnis stoße. „Ein Friedhof ist ein Ort des Gedenkens, aber auch ein Teil des öffentlichen Raums. Es ist wichtig, dass wir als Stadtverwaltung pragmatische und bürgerfreundliche Lösungen finden. Wir vertrauen auf das Verantwortungsbewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger und sind sicher, dass die Leinenpflicht ausreichen wird, um mögliche Störungen zu vermeiden,“ heißt es in der Begründung des Antrags.
Die SPD-Stadtratsfraktion hofft auf eine breite Unterstützung des Antrags im Rat und sieht in der Änderung der Friedhofssatzung einen Schritt hin zu mehr Bürgernähe und Lebensrealität.