Der Grund für den Antrag der Sondersitzung war der Beschluss des OLG Celle.
Das OLG ist in seiner inhaltlichen Bewertung mehr als eindeutig und weißt deutlich auf eine „Rücknahme der (aussichtslosen) Berufungen“ hin.
Die Rechtsvertretung durch EY Law GmbH muss auf Grund der gemachten Erfahrungen im Verfahren und möglicher Schadenersatzforderungen gegenüber EY Law GmbH umgehend eingestellt werden.
Es gilt weiteren Schaden aus diesem Vorgang für die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH und die sie tragenden Gemeinden zu minimieren.

Es wurde einstimmig beschlossen den Rechtsstreit zwischen den Stadtwerken Huntetal und dem fristlos gekündigten Geschäftsführer Waldemar Opalla zu beenden.


Lesen Sie hier die Rede des Fraktionsvorsitzenden der SPD Manfred Albers:



Es ist keine zwei Wochen her, dass wir uns hier zu einer Ratssitzung zusammengefunden hatten. Nach meiner Erinnerung war es trotz der Haushaltsdebatte und anderer kontroverser Themen eine konstruktive Diskussion.

In dem Bewusstsein, die letzte Sitzung des Jahres 2021 gut über die Bühne gebracht zu haben, wünschten sich viele von uns im Auseinandergehen ein gesegnetes Weihnachtsfest.

Das ist exakt 12 Tage her. Nach dieser vermeintlich letzten Sitzung des Rates im Jahr (am 08.12. 2021) treffen wir uns heute erneut.

Stellt sich die Frage: Warum? Im Rechtsstreit Opalla gegen Stadtwerke haben wir Post bekommen

  • Das OVG Celle hat sich mit Schreiben vom 08.12. 2021 zur Berufung gegen das Urteil des LG Verden vom 14.06.2020 geäußert. Das OVG hat das Urteil des Landgerichts bestätigt. Das OVG hat erklärt, dass eine Berufung „aussichtslos“ ist. Das OVG hat empfohlen, die „Rechtsmittel zurückzunehmen“.

Das ist ein neue Lage.

  • Der Stadt Diepholz wurde eine Frist von drei Wochen (bis zum 29.12. 2021) eingeräumt, um sich in dieser Angelegenheit und Frist zu erklären.
  • Die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers der Stadtwerke vom Februar 2020 steht damit kurz vor Weihnachten 2021 wieder auf der Tagesordnung. Wir Sozialdemokraten hätten das nicht gebraucht. Wir hatten gehofft, diese Frage erst im neuen Jahr weiter bearbeiten zu müssen. Gehofft bis dahin eine besinnliche Vorweihnachtszeit genießen zu können. Aber die Frage duldet keinen Aufschub. Sie muss jetzt beantwortet werden. Jetzt heißt es Farbe bekennen.
  • Die Frage der rechtlichen Unzulässigkeit der außerordentlichen Kündigung wurde inzwischen eindeutig vom Landgericht und vom OLG beantwortet. Für uns Sozialdemokraten war diese Frage immer eine Frage von besonderer Bedeutung für die Stadt Diepholz. Eine Frage für den Rat der Stadt. Eine Frage, die uns inzwischen seit 20 Monaten gefangen nimmt. Eine Frage, bei der es seit dem 08.12. 2021 eine neue Lage gibt. Diese neue Lage muss der Rat zur Kenntnis nehmen und politisch bewerten. Wir Sozialdemokraten nehmen diese Verantwortung an. Die Fraktionen von SPD und Grünen übernehmen gemeinsam Verantwortung in dieser Frage.
  • In den vergangenen Tagen gab es Gespräche, die in einen gemeinsamen Antrag mündeten. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben in der vergangenen Woche (14.12. 2021) eine Sondersitzung des Rates beantragt (vor dem 21.12.2021), damit der Rat seine Rechte nach dem NKomVG überhaupt wahrnehmen kann, bevor auf anderer Ebene schon entschieden wurde. Die Stadt Diepholz ist Mehrheitsgesellschafter der Stadtwerke. Die Bürgerinnen und Bürger haben mit der Kommunalwahl vom September den Ratsmitgliedern die Geschicke dieser Stadt anvertraut. Der Rat muss sich seiner Verantwortung stellen. Unterstützen sie unseren Antrag!
  1. Wir fordern: Rücknahme der Rechtsmittel. Es darf keine aussichtslose Berufung im kommenden Jahr geben.
  1. Wir fordern: Klärung der Schadenersatzfrage. Es muss festgestellt werden, ob Diepholz ein Schaden entstanden ist. Gibt es einen Schaden, müssen Höhe und Verursacher ermittelt werden. Der Schaden muss bei denen bleiben, die ihn verursacht haben.
  1. Wir fordern: Ende der Zusammenarbeit mit EY Law. Es braucht bessere Anwälte, um die Rechte und Interessen dieser Stadt zu sichern. Diese Gesellschaft hat die Interessen von Diepholz schlecht vertreten.