Antrag:
Die unter 1.2. der Richtlinien der Stadt Diepholz für die Vergabe von Zuschüssen an Vereine gewährte Grundförderung für Sportvereine von 7,50 € pro Jahr für Kinder oder Jugendliche wird im Jahr 2021 verdoppelt. Die Mittel sind mit dem Haushaltsplan 2021 zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Die Einschränkungen des Sportbetriebs in Folge der CORONA-Pandemie im Jahr 2020 haben unsere Sportvereine hart getroffen. Vielfach sind die Vereine langfristige Verpflichtungen eingegangen, die es auch zu bedienen gilt, wenn kein Spiel- und Wettkampfbetrieb stattfinden kann. Viele Aufwendungen wie z.B. die Beiträge der Sportvereine an ihre Fachverbände sind auch im laufenden Jahr zu leisten. Die Verluste an Mitgliedern infolge der Einschränkungen durch die Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen im Sportbetrieb sind deutlich spürbar; das Beitragsaufkommen geht zurück. Die eingeplanten Erlöse aus Eintrittsentgelten und Bewirtung konnten vielfach nicht erzielt werden. Um gerade auch die Jugendarbeit in unseren Sportvereinen für die Zukunft zu sichern, sollten wir diese administrativ wenig aufwendige Form der Vereinsförderung beschließen.

(25. November 2020)