Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit die Stadt Diepholz gezielt unterstützen kann. Einen Antrag reicht die SPD-Fraktion über ihr Mitglied Ingo Estermann in der WiSta ein:

Die Stadt Diepholz verfügt in ihrer Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing über Finanzmittel mit denen man Wirtschaftsförderung betreiben kann. Mit einer Förderung aus den für 2020 eingestellten Haushaltsmitteln des bisherigen Wirtschaftsförderprogramms (zunächst 125.000 Euro) sollen infolge der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Unternehmen, Selbstständigen und Angehörigen Freier Berufe eine finanzielle Sofort-Hilfe gewährt werden, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren.

Wirtschaftsfördermittel sollen in normalen Zeiten Anreize für Investitionen bieten. In der aktuellen Phase sehen sich auch in der Stadt Diepholz viele Unternehmen in einer noch nie gekannten Weise durch nicht selbst verschuldete Ereignisse in ihrer Existenz gefährdet. Für eine gewisse Zeit fehlt es schlicht und einfach an Liquidität!, erklärt Sonja Syrnik, Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen.

Es geht nach Vorstellungen der SPD um die Gewährung eines einmaligen Zuschusses, der ausschließlich für Selbstständige, Unternehmen und Freiberufler gewährt wird, die unmittelbar infolge der durch den Corona-Virus (COVID-19) ausgelösten Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, um laufende Ausgaben begleichen zu können.

Die Berechtigung hätten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes, die bis zu 30 Mitarbeiter beschäftigen und Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 30 Arbeitnehmern, die ihren Betrieb oder ihre Hauptniederlassung in der Stadt Diepholz haben. „Der Zuschuss würde ohne Rechtsanspruch im Rahmen der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. gilt eine Befristung zur Mittelanmeldung bis zum 31.05.2020. Die Vergabe würde nach dem „Windhundprinzip“ erfolgen“, erklärt Fraktionssprecher Manfred Albers.

„Vom Umfang würden bis zu 5 Erwerbstätige 3.000 Euro (hierzu gehören auch sog. Soloselbstständige), bis zu 10 Erwerbstätige 5.000 Euro und bis zu 30 Erwerbstätige 10.000 Euro erhalten.

In dieser Sondersituation halten wir es für geboten, die Möglichkeit zu bieten, diese vorhandenen Finanzmittel für die Existenzsicherung gerade kleiner Betriebe zu verwenden und damit auch die Arbeitsplätze zu schützen. Die Kategorisierung der Mittel orientiert sich an anderen Kommunen und soll ein Vorschlag sein, um mit gegebenen Finanzmitteln möglichst viel zu erreichen. Das würde bedeuten, für dieses Jahr von den üblichen Richtlinien der Mittelvergabe abzuweichen. Wir halten es für sinnvoll, diese Mittel neben den bestehenden Programmen der Bundes- und Landesebene nutzen zu können. Es ist nach unserer internen Beratung nicht zielführend, erst zu warten, inwieweit allein die Bundes- und Landesprogramme Wirkung zeigen. Die Unterstützung wird jetzt benötigt. Wir vertrauen darauf, dass sich von der benannten Zielgruppe die melden, die diese zusätzliche Hilfe auch wirklich benötigen. Diese Initiative wird bei der WiSta eingereicht, da sie gegründet wurde, um jenseits der klassischen Wege von Politik und Verwaltung besonders flexibel agieren zu können. Hier sehen wir, insbesondere in der aktuellen Situation, am ehesten den besten Weg, um schnell und unkompliziert unterstützen zu können“, so Ingo Estermann.

Eine weiterer Punkt ist die Vergütung im Bereich der Kindertagespflege. Die Sozialdemokraten begrüßen, dass die Eltern durch einen Nichteinzug der Beiträge entlastet werden. „Wir wollen jedoch klären, ob die Fachkräfte in der Kindertagespflege trotzdem einen Vergütung erhalten, da die Kindertagespflege eine gesetzlich gleichberechtigte Säule in der Kinderbetreuung ist“, erläutert Prof. Dr. Winfried Schröder, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend.

Außerdem möchte sich die SPD auf kommunaler Ebene mit der Verbesserung der Situation von Minijobbern auseinandersetzen, da für diese kein Kurzarbeitergeld gezahlt wird. „Wenn ein Hauptverdiener auf Kurzarbeit geht und der Minijobber auch komplett rausfällt, kann das erhebliche Probleme mit sich bringen“, so SPD-Ratsfrau Rabea Schafmeyer.