Nach ihrer Auffassung muss die Stadt Diepholz Vorschläge erarbeiten, welche Straßen in die Straßenreinigung zusätzlich aufgenommen werden können.
Im Jahr 2017 hat die Stadt Diepholz sowohl die Kalkulation ihrer Straßenreinigungsgebühr überarbeitet als auch den Umfang der zu reinigenden Straßen neu definiert. Die Anpassung der Kalkulation erfolgte dabei aufgrund rechtlicher Anforderungen und wurde auch von der SPD unterstützt.

Das Verzeichnis der zu reinigenden Straßen wurde beim Sommer- und Winterdienst erheblich reduziert, was die SPD in der durchgesetzten Form ablehnte. In der Vorlage SV/FIN/012/2017 hieß es: „Die Reduzierung des Verzeichnisses erfolgt auch mit Blick auf die Haushaltssituation, da ein gewisser Kostenanteil an der Straßenreinigung über den Allgemeinanteil von 25 % immer bei der Stadt Diepholz verbleibt“. Die Folge waren Entwürfe, die sich überwiegend am Maßstab der gesetzlichen Verpflichtung orientierten. Beim Sommerdienst müssen die Anwohner bei den aus der Reinigung entfallenden Straßen zusätzlich auch die Fahrbahn bis zur Fahrbahnmitte einschließlich der Gossen und Parkspuren reinigen. Beim Winterdienst gibt es für die Anwohner zwar keine Verpflichtung die Fahrbahn von Schnee und Eis zu befreien, die Befreiung von Schnee und Eis wird aber auch nicht vom Bauhof übernommen, da Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit hier nicht mehr gesehen wird. Für die SPD liefert das Stadtbild hinsichtlich Ordnung und Sauberkeit momentan keinen zufriedenstellenden Zustand ab. „Sicher liegt das nicht nur am Thema der Straßenreinigung. Gleichwohl gibt es einige Straßen, wo eine Entfernung aus dem Reinigungsdienst nicht nachvollziehbar ist“, erklärt stellv. SPD-Vorsitzender und Ratsherr Ralf Jacobsen. Das betrifft nach einer Analyse der SPD aufgrund von Bürgerbeschwerden u.a. Friedrichstraße, Parkweg, An der Wätering, Moorstraße, Ahornweg, Birkenweg. Dort und aus anderen Ecken beschwerten sich Anwohner ganz konkret, da der Laubanfall zu heftig sei. Der an die Anwohner abgegebene Hinweis, das Grünabfälle kostenlos abgegeben werden können, ist für die Sozialdemokraten nicht ausreichend. In anderen Fällen wurde bei Beschwerden mit der Gleichbehandlung aller Eigentümer argumentiert, weswegen eine Aufnahme in das Verzeichnis nicht erfolgen könne. „Dieses ist uns zu pauschal. Es ist nicht konkret ersichtlich aufgrund welcher Merkmale die Entscheidung für oder gegen eine Straße fällt.

Wir werben dafür sich dieses Thema nochmal ausführlich anzuschauen“, so Ratsfrau Sonja Syrnik.