SPD Diepholz will aufkommensneutralen Hebesatz:: Keine Mehrbelastung durch die Grundsteuerreform!
Die Diepholzer SPD-Fraktion beschäftigte sich während ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Stadt Diepholz. Im Mittelpunkt stand die Überlegung, den Hebesatz der Grundsteuer ab 2025 zu senken.
Hintergrund ist die Grundsteuerreform. Im Jahr 2025 erhalten die Grundstückseigentümer:innen von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid für die ab 2025 neu geregelte Grundsteuer. Die Reform geht voraussichtlich mit einer Höherbewertung zahlreicher Grundstücke einher. Im Ergebnis soll die Reform jedoch aufkommensneutral sein. So „sollten“ die bisherigen Hebesätze nicht weiter angewendet werden, um dieses Ziel zu erreichen.
Daher stellen die Sozialdemokrat:innen für die nächste Ratssitzung folgende Anfragen an den Bürgermeister der Stadt Diepholz:
- Kann die Stadt Diepholz auf Basis der veränderten Grundsteuermessbescheide eine Simulationsberechnung durchführen, um die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf ihre Einnahmen zu prüfen?
- Wie sieht das Ergebnis im Vergleich zum Haushaltsplanansatz 2023 aus?
- Wie müsste, der Hebesatz der Grundsteuer angepasst werden, um bei einer prognostizierten Einnahmesteigerung die Einnahmen auf das Niveau des Haushaltsjahres 2024 zu senken?
„Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Reform auch in Diepholz nicht zu einer Erhöhung der Gesamteinnahmen der Stadt zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger führt“, betont SPD-Fraktionssprecher Ingo Estermann.