Stattdessen sollen rechtssichere Kriterien gelten, nach denen Grundstücke vergeben werden. „Die SPD wird den Antrag einbringen, die Vergabekriterien der Gemeinde Stuhr anzuwenden“, so Fraktionssprecher Manfred Albers.

Dort veräußert man gemeindeeigene Grundstücke zum Zwecke der Bebauung mit Wohnhäusern für den Eigenbedarf nach folgenden Grundsätzen:

Interessentinnen und Interessenten, die ihren Hauptwohnsitz in der Kommune haben und auswärtige Interessenten werden grundsätzlich gleich gestellt.
Interessentinnen und Interessenten, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben oder innerhalb der letzten 10 Jahre hatten (dazu wäre ein Nachweis erforderlich), erhalten einmalig je Bewerbung 5 Zusatzpunkte.

Interessentinnen und Interessenten, die seit mindestens 5 Jahren in der Gemeinde arbeiten/ einer Erwerbstätigkeit nachgehen, aber nicht in der Gemeinde wohnen, erhalten einmalig je Bewerbung 5 Zusatzpunkte.
Dann gibt es weitere Kriterien wie das Alter der im Haushalt lebenden Kinder. Ebenfalls wird berücksichtigt, ob besondere Fälle wie z.B. Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit vorliegen.
Ein weiteres Kriterium ist, ob für die Bewerber bisher unangemessen kleiner Wohnraum vorliegt. Maßstab hierfür wäre eine analoge Anwendung der Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung. Die Berücksichtigung sozialen Engagements in Feuerwehren oder ähnlichen Hilfsorganisationen, die der Gefahrenabwehr dienen, findet in den Richtlinien ebenfalls statt. Das Ehrenamt in gemeinnützigen und allgemein anerkannten Organisationen im Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Kirche oder Politik wird in dieser Richtlinie auch berücksichtigt.
„Das Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ist nicht mehr ausreichend. Der Vorteil der Stuhrer Kriterien sind ein anscheinend rechtssicherer Rahmen, ein nachvollziehbarer Aufbau und die Berücksichtigung uns wichtiger sozialer Bausteine“, so SPD-Vorsitzender Ingo Estermann